Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgrundlagen, Angebot

  1. Jedem Vertrag liegen die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung der AluSystems.

  2. Die Angebote der AluSystems sind freibleibend!

§ 2 Preis und Zahlung

  1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, einschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

  2. Vorauskasse 2% Skonto oder Barzahlung bei Abholung

§ 3 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Ware (Leisungs- und Preisgefahr) geht auf den Auftraggeber über, sobald sie auf dem Betriebsgelände der AluSystems verladen oder an die zur Versendung bestimmte Person übergeben ist, unbeschadet einer etwaigen Übernahme der Frachtkosten durch die AluSystems. Dies gilt auch bei innerörtlichem Transport.

  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Auftraggebers über.

§ 4 Lieferung, höhere Gewalt

  1. Die von der AluSystems angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Der Lauf der Lieferfristen beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung.

  2. Die AluSystems behält sich vor, Teillieferungen vorzunehmen.

  3. Für die Anlieferung durch Lkw ist eine Zufahrtstrasse Voraussetzung, die mit einem Lkw von 40t Gewicht befahren werden kann. Ist eine solche Zufahrtstrasse nicht vorhanden oder nicht befahrbar, hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

  4. Bei größeren Bestellmengen, die auf Palette geliefert werden, muss zur Entladung ein Gabelstapler seitens des Auftraggebers vorhanden sein.

  5. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die AluSystems ist zum Rücktritt berechtigt, soweit die Lieferung wegen der durch die höhere Gewalt bzw. den Arbeitskampf verursachten Verzögerung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die verkauften Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum der AluSystems. Jeden Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber der AluSystems unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt er der AluSystems hiermit den Vergütungsanspruch gegen seinen Vertragspartner in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im voraus ab.

  3. Verliert die AluSystems ihr Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung durch den Auftraggeber, tritt der Auftraggeber der AluSystems hiermit einen erstrangigen Anteil seiner im Zusammenhang mit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erworbenen Forderungen gegen Dritte im voraus in der Höhe ab, welche dem Rechnungswert der Vorbehaltsware der AluSystems zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entspricht.

  4. Soweit Forderungen nach den vorstehenden Bedingungen an die AluSystems abgetreten sind, nimmt die AluSystems die Abtretung hiermit an. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die AluSystems zur direkten Abrechnung mit den Vertragsparteien bzw. Schuldnern des Auftraggebers berechtigt. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, der AluSystems auf Verlangen die für die direkte Abrechnung notwendigen Auskünfte zu erteilen, seinen Vertragspartnern die Abtretung anzuzeigen und bei diesen auf eine direkte Abrechnung mit der AluSystems hinzuwirken.

§ 6 Gewährleistung

  1. Mängel hat der Auftraggeber schriftlich und unter genauer Bezeichnung mit Fotoaufnahmen der AluSystems anzuzeigen.

  2. Bei Fehlern der Sache steht dem Auftraggeber lediglich ein Anspruch auf Ersatzlieferung einer fehlerfreien Sache bzw. Nachbesserung zu. Bei Fehlschlagen hat der Auftraggeber nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

  3. Es wird darauf hingewiesen, daß bei eloxierten Waren Farbunterschiede auftreten können. Liegen bei Pulverbeschichtung die Farbunterschiede innerhalb der Toleranz, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung.

§ 7 Schadenersatz bei Nichterfüllung des Vertrages

  1. Für den Fall, daß der Auftraggeber unberechtigt von dem abgeschlossenen Vertrag zurücktritt oder aber anzeigt, daß er den Vertrag nicht erfüllen will oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht entspricht, ist die AluSystems berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne ihrerseits den Vertrag erfüllen zu müssen.

  2. Die AluSystems kann in diesen Fällen als pauschalierten Schadenersatz 25% des Nettowaren- oder Auftragswertes verlangen, unbeschadet ihrer Berechtigung einen höheren, tatsächlichen Schaden nachzuweisen und zu fordern und des Rechtes des Auftraggebers, nachzuweisen, daß der Schaden geringer eingetreten ist.

§ 8 Haftung

  1. Für Schäden haftet die AluSystems nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haftet sie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maß vertrauen darf, auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit, soweit sie sich nicht auf eine wesentliche Vertragspflicht bezieht, haftet die AluSystems nur in Höhe des typischerweise unter Berücksichtigung aller massgeblichen erkennbaren Umstände vorhersehbaren Schadens. Eine Haftung für sonstige Schäden, Folgeschäden und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

§ 9 Gerichtsstand

  1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, daß für den Hauptsitz der AluSystems zuständig ist.

  2. Auf die vertraglichen Beziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Wiener Übereinkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen Anwendung.

§ 10 Abnahme

  1. Bei Kauf auf Abruf ist der Auftraggeber zum rechtzeitigen Abruf der vereinbarten Teilmengen verpflichtet.

  2. Bei Verletzung der Abrufpflicht durch den Auftraggeber oder bei Versandverzögerungen auf seinen Wunsch ist die AluSystems, unbeschadet der weiteren Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Mehraufwandes berechtigt, vom Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

  3. Bei berechtigter Verweigerung der Abnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, die AluSystems sofort von seiner Weigerung in Kenntnis zu setzen, damit die AluSystems über den weiteren Verbleib der Lieferung entscheiden kann.

§ 11 Schlußbestimmung

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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